Die Neuordnung Europas
Kursnummer | V0134 | |
Beginn | Mi., 27.03.2019, 19:00 - 20:30 Uhr | |
Kursgebühr |
Gebühr für Mitglieder:
0,00 € Gebühr für Nichtmitglieder: 60,00 € |
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Dauer | 1 Abend | |
Kursleitung |
UProf. Dr. Helmut Gebhardt
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Kursort |
AT, Hörsaal VI
Rechbauerstraße 12, 8010 Graz |
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Am 18. Jänner 1919 wurde in Paris die Friedenskonferenz eröffnet, die im Zuge ihrer einjährigen Existenz die fünf Vororteverträge (Deutschland: Versailles; Österreich: St. Germain; Osmanisches Reich: Sévres; Ungarn: Trianon; Bulgarien: Neuilly) verabschiedete. Staatskanzler Karl Renner unterzeichnete am 10. September 1919 in St. Germain-en-Laye den Friedensvertrag für Österreich. Die Friedensverträge hatten nicht nur unmittelbare Auswirkung auf die innerstaatliche Ordnung, sondern auch auf die europäische Staatenordnung: alte Imperien waren zerbrochen, auf deren Boden Staaten neu oder wieder erstanden sind. Als Garant für den Frieden hatte die Pariser Friedenskonferenz die besiegten Staaten dazu verpflichtet, dem Völkerbund beizutreten, dessen Satzung den ersten Teil der Friedensverträge bildete. Eine Vision, die bald zum Scheitern verurteilt war.
Am 18. Jänner 1919 wurde in Paris die Friedenskonferenz eröffnet, die im Zuge ihrer einjährigen Existenz die fünf Vororteverträge (Deutschland: Versailles; Österreich: St. Germain; Osmanisches Reich: Sévres; Ungarn: Trianon; Bulgarien: Neuilly) verabschiedete. Staatskanzler Karl Renner unterzeichnete am 10. September 1919 in St. Germain-en-Laye den Friedensvertrag für Österreich. Die Friedensverträge hatten nicht nur unmittelbare Auswirkung auf die innerstaatliche Ordnung, sondern auch auf die europäische Staatenordnung: alte Imperien waren zerbrochen, auf deren Boden Staaten neu oder wieder erstanden sind. Als Garant für den Frieden hatte die Pariser Friedenskonferenz die besiegten Staaten dazu verpflichtet, dem Völkerbund beizutreten, dessen Satzung den ersten Teil der Friedensverträge bildete. Eine Vision, die bald zum Scheitern verurteilt war.