AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs der Urania Steiermark


Wer ist die URANIA Steiermark?
Die URANIA Steiermark ist eine der traditionsreichsten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der Steiermark (gegründet 1919). Sie dient als politisch unabhängiger und gemeinnütziger Verein dem ausschließlichen Zweck der Verbreitung von Bildung in wissenschaftlicher, künstlerischer und ethischer Beziehung, mit dem Ziel, die menschliche Persönlichkeit in ihrer Gesamtheit und Einheit zu gestalten. Sie wird vor allem von ihren 7.000 Mitgliedern durch Jahresbeiträge getragen. Mit der Zahl unserer Mitglieder steigen die Möglichkeiten der URANIA, Erwachsenenbildung kompetent und verständlich anzubieten, ohne weltanschauliche Färbung, dafür mit persönlicher Betreuung und traditionellem Charme. 


Wir bieten unseren Mitgliedern:
freien Eintritt bei allen URANIA-Vorträgen 
freien Eintritt bei URANIA-Arbeitskreisen und bestimmten Kulturveranstaltungen der URANIA 
ermäßigten Eintritt bei Seminaren, Kursen und Symposien der URANIA 
kostenlose Zusendung des Veranstaltungsprogrammes der URANIA dreimal im Jahr 
kostenlose Bildungsinformation und Bildungsberatung 
für nur 
€ 29,- Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder 
€ 23,- Jahresbeitrag für Pensionisten, Studenten 
          (bis zum vollendeten 26.Lebensjahr), 
          Schüler, Lehrlinge, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener 
€ 190,- Jahresbeitrag für Förderer der URANIA 


Kündigung der Mitgliedschaft 
Die URANIA-Mitgliedschaft gilt für mindestens ein Arbeitsjahr (1. August - 31. Juli) und verlängert sich ohne Kündigung automatisch. Wollen Sie im folgenden Arbeitsjahr nicht mehr Mitglied der URANIA sein, teilen Sie uns dies bitte schriftlich bis zum 30. Juni mit! Wir werden Sie rechtzeitig über unser Programmheft an diesen Termin erinnern. Telefonische Kündigungen können wir leider nicht akzeptieren. Kündigungen nach dem 30. Juni können ausnahmslos erst für das übernächste Arbeitsjahr berücksichtigt werden! Wir ersuchen um Ihr Verständnis. 


Die Räumlichkeiten der URANIA
befinden sich in Graz, am Hauptplatz 16-17/II (Sekretariat und Kursräume) und in der Kaiserfeldgasse 1/I (Sprachkursreferat). Sie erreichen uns am Hauptplatz 16-17/II von Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 13.00 Uhr bzw. zwischen 16.00 und 19.00 Uhr sowie am Freitag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr: 
Post: URANIA Steiermark, Hauptplatz 16-17/II, A-8010 Graz 
Tel.: (0316) 82 56 88-0 
E-mail: urania@urania.at 
Homepage: www.urania.at 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Urania Steiermark
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der URANIA Steiermark (im Folgenden kurz: Urania) und den an ihren Bildungsveranstaltungen teilnehmenden Personen. Das Konsumentenschutzgesetz findet Anwendung und es gelten ergänzend - soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen - die Bestimmungen des ABGB in der jeweils geltenden Fassung. Der Umfang der Leistungen der Urania ergibt sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen. Darüber hinausgehende ergänzende mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Leiterinnen und Leiter der Bildungsveranstaltungen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.


2. Allgemeine Bedingungen für den Veranstaltungsbesuch
2.1. Das Urania-Veranstaltungsangebot 
Die Urania ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Zweck die Verbreitung von Bildung in wissenschaftlicher, künstlerischer und ethischer Beziehung, mit dem Ziel, die menschliche Persönlichkeit in ihrer Gesamtheit und Einheit zu gestalten, ist. Das Angebot der Urania umfasst Vorträge, Arbeitskreise, Seminare, Kurse, Sprachkurse und Bildungsreisen. Bei Vorträgen und Arbeitskreisen genießen Mitglieder freien Eintritt. Nichtmitglieder können gegen Eintritt an der Abendkasse Vorträge besuchen und an Arbeitskreisen teilnehmen. Die Teilnahme an Kursen und Sprachkursen setzt die Mitgliedschaft voraus. Für Seminare und Bildungsreisen gelten für Mitglieder ermäßigte Preise. Bei Seminaren können Nicht-Mitglieder Einzelkarten lösen. Die Bildungsreisen werden gemeinsam mit RUEFA Reisen AG, Graz (Veranstalterverzeichnis Nr. 1998/0290) durchgeführt. Für sie gelten zusätzlich die „Allgemeinen Informationen für URANIA-Bildungsreisen" und die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB).


2.2. Bildungsberatung
Die Urania haftet für Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Rechtsansprüche aus § 1300 ABGB sind bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2.3. Notwendigkeit der Anmeldung
Für sämtliche Veranstaltungen - ausgenommen Vorträge und Kulturveranstaltungen mit freiem Eintritt - ist eine vorherige Anmeldung notwendig.


3. Anmeldung

3.1. Allgemeines
Anmeldungen können persönlich in den Räumlichkeiten der Urania, per Post (mit dem Anmeldeformular), per Fax (mit dem Anmeldeformular), per E-Mail (ausgefülltes Anmeldeformular, gescannt und als Anlage beigefügt) oder über das Anmeldeformular der Homepage erfolgen. Frei textierte Anmeldungen (z.B. per Brief oder E-Mail) müssen sich auf eine ausgeschriebene Veranstaltung beziehen und können nur akzeptiert werden, wenn sie inhaltlich dem Anmeldeformular entsprechen. Anmeldeformulare finden sich auf der Homepage und im Programmheft. Persönliche Anmeldungen sind im URANIA-Sekretariat, Hauptplatz 16-17/II, Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 19.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr möglich. Telefonische Anmeldungen können nur von Mitgliedern entgegengenommen werden!


3.2. Anmeldezeitraum
Prinzipiell können Anmeldungen ab dem Erscheinen des Programmheftes bis zum Veranstaltungsbeginn - solange Plätze frei sind - vorgenommen werden. Bei Wochenendkursen und Bildungsreisen ist der jeweilige Anmeldeschluss angegeben. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich, ob die Veranstaltung stattfinden kann. Wenn das der Fall ist und nach diesem Termin noch Plätze frei sind, sind auch danach noch Anmeldungen möglich. Bei weiterführenden Kursen ist eine Anmeldung am Ende des Vorläuferkurses möglich.
3.3. Anmeldung und Annahme
Eine Anmeldung gilt als Angebot im Sinne des § 861 ABGB und wird von der Urania als verbindlich im Sinne des § 862 ABGB angesehen. Vor Ablauf der dort normierten Annahmefrist kann die Anmeldung nur mit Zustimmung der Urania zurückgezogen werden. Eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung bedeutet noch nicht, dass die anmeldende Person an der Veranstaltung teilnehmen kann. Die Urania muss erst die Vereinbarkeit der eingegangenen Anmeldung mit den Veranstaltungsvoraussetzungen wie z.B. Höchstteilnehmerzahl u. a. prüfen.

3.4. Widerrufsrecht im Fernabsatz

Personen, die sich außerhalb des Urania-Sekretariats gemäß den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes angemeldet haben, können Ihre Anmeldung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Erklärung des Widerrufs ist an keine bestimmte Form gebunden, muss die Urania aber als eindeutige Erklärung erreichen. Wir empfehlen das gesetzliche vorgegebene Widerrufsmusterformular zu benützen. Sie finden es hier: www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40162349/NOR40162349.html

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

Wenn Sie widerrufen, wird Ihnen die Urania alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sollten Sie allerdings während der Widerrufsfrist Teile des gegenständlichen Bildungsangebotes bereits genutzt haben (z.B. Kursbesuch), werden wir Ihnen einen anteiligen Bildungsbeitrag verrechnen, der dem Anteil des bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Urania von Ihrer Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet wurde, bereits erbrachten Bildungsleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in der Anmeldung vorgesehenen Bildungsleistung entspricht.


4. Bildungsvertrag


4.1. Vertragsabschluss
Der Bildungsvertrag kommt mit der Willensübereinstimmung zwischen der anmeldenden Person und der Urania zustande. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Plätzen in Urania-Bildungsveranstaltungen nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Die Urania ist diesbezüglich aber in ihrer Entscheidung vollkommen frei und unterliegt keiner Kontrahierungspflicht. Die anmeldende Person erhält - je nach Anmeldeart - eine Anmeldebestätigung persönlich überreicht oder zugesendet. Mit der Annahme der Anmeldung durch die Urania ist der Vertrag perfekt. Danach ist die anmeldende Person zur fristgerechten Einzahlung des Bildungsbeitrages vertraglich verpflichtet. Sollte sie dieser Vertragspflicht nicht nachkommen, ist die Urania - unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nur eine rechtzeitige Einzahlung garantiert daher den Platz in der Veranstaltung. Die Vertragspflicht zur Bezahlung des Bildungsbeitrages wird nur durch eine rechtzeitige Abmeldung aufgehoben.
4.2. Voraussetzungen auf Seiten der teilnehmenden Person
Die teilnehmenden Personen müssen die allgemein notwendigen persönlichen Voraussetzungen für einen Bildungsveranstaltungsbesuch erfüllen. Die Urania ist nicht verpflichtet, auf Mängel persönlicher Art wie z.B. Schwerhörigkeit o. ä. Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei Kursen im Bereich Gesundheit und Bewegung müssen die teilnehmenden Personen die allgemeinen und kursspezifischen Gesundheits- und Konditionsvoraussetzungen erfüllen.
4.3. Versäumen von Unterrichtseinheiten
Wird eine Unterrichtseinheit aus welchem Grund auch immer versäumt, entsteht dadurch kein Anspruch auf Ersatz bzw. Gebührenreduktion. Auch bei einer verspäteten Anmeldung oder einem verspäteten Eintritt in eine Bildungsveranstaltung besteht kein Anspruch auf Gebührenreduktion.


5. Bildungsbeitrag
5.1. Allgemeines
Höhe und Fälligkeit des Bildungsbeitrages (Kurs-, Seminar-, Reisegebühr) finden sich im Urania-Programmheft bzw. auf der Homepage (www.urania.at). Alle Angaben betreffend Bildungsbeiträge gelten vorbehaltlich Druck- und Satzfehler. In Kursgebühren sind - soweit im Programmheft nicht anders angegeben - keine Kosten für Skripten, Lehrbücher, benötigte Materialien o. ä. enthalten. In Reisegebühren sind nur die im Leistungsteil angegebenen Leistungen enthalten.
5.2. Mindestteilnehmerzahl
Ist der Bildungsbeitrag von der Anzahl der teilnehmenden Personen abhängig, so ist hiefür die Zahl der am Stichtag (z.B. Anmeldeschluss, dritte Unterrichtseinheit o. ä.) vorliegenden verbindlichen Anmeldungen maßgeblich. Bei Sprachkursen werden Anmeldungen, bei denen bis zum Stichtag noch keine Grundgebühr bezahlt worden ist, in die Berechnung nicht einbezogen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann die Veranstaltung dennoch als Kleingruppenveranstaltung durchgeführt werden, wenn sich alle teilnehmenden Personen mit dem im Einzelfall festzulegenden Mehrpreis oder einer Veranstaltungskürzung (Reduktion der Unterrichtseinheiten) einverstanden erklären. Das Einverständnis ist mündlich oder schriftlich von der Urania einzuholen. Ein Einstieg in eine Kleingruppenveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt ist grundsätzlich möglich, hat aber keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Bildungsbeitrages.
5.3. Ratenzahlungen 
Ratenzahlungen sind nur auf Grund gesonderter Vereinbarung mit der Urania möglich.
5.4. Ermäßigungen
Das Urania-Personal ist nicht verpflichtet, auf Ermäßigungen aufmerksam zu machen. Die Nachweispflicht für allfällige Ermäßigungsvoraussetzungen obliegt der anmeldenden Person. Der entsprechende Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden - später vorgelegte Nachweise können nicht mehr anerkannt werden.
5.5. Mahnwesen
Wird eine Veranstaltungs- oder Stornogebühr nicht rechtzeitig bezahlt, erfolgt die Einmahnung durch die Urania. Ab der zweiten Mahnung fallen Mahnspesen an, wobei die Mahngebühr bis zu einem aushaftenden Betrag von € 99,-- € 4,50 und ab einem aushaftenden Betrag von € 100,-- € 5,-- je Mahnung beträgt. Sollte der aushaftende Betrag und die Mahnspesen auch dann nicht einbezahlt werden, wird von der Urania ein Inkassobüro mit der Eintreibung beauftragt.
5.6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich die Urania überdies das Recht vor, den Bildungsveranstaltungsplatz an andere Interessenten weiterzugeben.
5.7. Ausschluss konkludenter Abmeldungen
Das nicht fristgerechte Einzahlen von Bildungsbeiträgen bedeutet nicht automatisch eine Abmeldung.


6. Abmeldung
Abmeldungen sind nur schriftlich oder persönlich im Urania-Sekretariat möglich! (nicht bei den Leiterinnen und Leitern der Urania-Veranstaltungen!) Andere Formen der Abmeldung können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Abmeldungen sind jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung vorgenommen werden, müssen wir allerdings den Kursbeitrag in Rechnung stellen. Abmeldungen bei Sprachkursen und Lehrgängen richten sich nach den „Allgemeinen Informationen" der jeweiligen Bildungsveranstaltungen (z.B. „Allgemeine Informationen zur Berufsreifeprüfung"). Abmeldungen bei Bildungsreisen richten sich nach den Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes, den "Allgemeinen Informationen für URANIA-Bildungsreisen" und den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB).


7. Ummeldung
Ummeldungen sind nur bei Kursen, Seminaren und Arbeitskreisen möglich. Voraussetzung ist, dass dadurch die Mindestteilnehmerzahl des ursprünglichen Kurses nicht unter- und die Höchstteilnehmerzahl des neuen Kurses nicht überschritten wird.


8. Veranstaltungsabsage
Wenn die Mindestteilnehmerzahl zum Tag des Anmeldeschlusses nicht erreicht wird oder die Durchführung der Bildungsveranstaltung aus anderen Gründen unmöglich ist oder für die Urania unzumutbar, ist die Urania zur Absage berechtigt (Rücktritt vom Vertrag). Die angemeldeten Personen werden von der Absage schriftlich oder telefonisch verständigt, vorausgesetzt dass der Urania die entsprechenden - richtigen und aktuellen - Daten bekannt gegeben wurden (Teilnehmerobliegenheit). Ein eventuell bereits eingezahlter Bildungsbeitrag wird rückerstattet.


9. Veranstaltungsänderung
Geringfügige Veranstaltungsänderungen wie z.B. ein geänderter Kursort innerhalb derselben Stadt, eine Terminverschiebung innerhalb eines Trimesters oder ein Wechsel in der Person des Veranstaltungsleiters ohne Qualitätsverminderung berechtigen die angemeldeten Personen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag. Entfallene Kurseinheiten werden im Einvernehmen eingebracht (in der Regel am Kursende angehängt). Die Urania erfüllt dadurch ihre Vertragspflicht. Daher entstehen auch in einem solchen Fall keine Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag oder Rückvergütung von Bildungsgebühren. Lediglich wenn die angegebene Anzahl der Lehreinheiten nicht erbracht werden kann, wird die aliquote Kursgebühr gutgeschrieben bzw. rückerstattet.


10. Bildungsveranstaltungsordnung und Hausordnung


10.1. Bildungsveranstaltungsordnung
Die Urania wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn eine teilnehmende Person die Ordnung einer Bildungsveranstaltung und damit ihre Durchführung durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. Bei Verschulden wird die teilnehmende Person der Urania und gegebenenfalls den übrigen teilnehmenden Personen gegenüber schadenersatzpflichtig.
10.2. Hausordnung
Die in den Urania-Räumlichkeiten ausgehängten Hausordnungsbestimmungen (z.B. Rauchverbot, Handyverbot) sind von allen teilnehmenden Personen ausnahmslos einzuhalten. Bei den Urania-Vorträgen, die außerhalb der Urania-Räumlichkeiten stattfinden (z.B. in Hörsälen der Technischen Universität) gelten die dortige Hausordnung sowie die dortigen Sicherheitsvorschriften.
10.3. Sachbeschädigungen 
Sachbeschädigungen an Veranstaltungsräumlichkeiten oder -gegenständen werden auf Kosten derjenigen Person behoben, die sie verursacht hat. Wenn diese Person angibt, dass sie kein Verschulden trifft, obliegt ihr gemäß § 1298 ABGB der Beweis.
10.4. Sanktionen
Die Urania behält sich das Recht vor, bei dauerhafter Nichtbefolgung dieser Vorschriften teilnehmende Personen vom weiteren Veranstaltungsbesuch auszuschließen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Bildungsbeitrages. Die teilnehmenden Personen haften bei Hausordnungsübertretungen auch den Verfügungsberechtigten fremder Räume, in denen Urania-Veranstaltungen stattfinden. In jedem Fall haben sie die Urania diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Bei Sachbeschädigungen behält sich die Urania weitere zivil- und strafrechtliche Schritte vor.
10.5. Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen sind das Fotografieren, das Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehrmaterial ist ausschließlich für die persönliche Verwendung der teilnehmenden Personen bestimmt und darf ohne Genehmigung der Urania auf keine Weise vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden. Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen die Urania aus Verstößen gegen das Urheberrecht diese schad- und klaglos zu halten.


11. Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebestätigungen bzw. Bestätigungen zur Vorlage bei Institutionen werden auf Wunsch nach Veranstaltungsende ausgestellt. Dazu ist eine persönliche Vorsprache im Urania-Sekretariat möglichst bis spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsende notwendig. Voraussetzung für eine Teilnahmebestätigung ist die regelmäßige Teilnahme an der Bildungsveranstaltung (mindestens 75 % Anwesenheit). Aus organisatorischen Gründen können derartige Bestätigungen höchstens zwei Jahre rückwirkend ausgestellt werden.


12. Haftung
Die Urania haftet für Unfälle und sonstige Schäden während aller Veranstaltungen, sowie auf Wegen zu und von den Unterrichtsorten nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Auch die Teilnahme an Führungen, Exkursionen und Reisen erfolgt auf eigene Gefahr.


13. Abhandenkommen von Gegenständen
Die Urania haftet nicht für den Verlust oder das sonstige Abhandenkommen von Gegenständen vor, während und nach einer Bildungsveranstaltung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Bildungsvertrag kein Verwahrungsvertrag eingeschlossen ist und die Urania auch mit keiner teilnehmenden Person Verwahrungsverträge abschließt. Kleidungsstücke, Wertgegenstände usw. können in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden und sind durch die teilnehmenden Personen selbst zu beaufsichtigen.


14. Datenschutz

Die Urania speichert aus organisatorischen Gründen die Daten ihrer Mitglieder und der teilnehmenden Personen. Sie werden nur zur Verwaltung und anonymisierten statistischen Verwertung genutzt. Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft bzw. des Bildungsvertrages und nach Beendigung dieser Rechtsverhältnisse solange aufbewahrt als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind. Eine Übermittlung der gespeicherten Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt (Information gemäß § 24 DatenschutzgesetzDSGVO).

Eine detaillierte Übersicht bieten Ihnen unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG (Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 und 14 DSGVO), die Ihnen hier in der jeweils aktuellen Version zum Download zur Verfügung gestellt werden und auf Anfrage auch in Papierform an Sie ausgehändigt werden.

Adressen und Telefonnummern von Veranstaltungsleiterinnen und -leitern sowie von Mitgliedern und teilnehmenden Personen werden nur im begründeten Einzelfall im Sinne des § 8der DSGVO Datenschutzgesetz weitergegeben.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at).


15. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen gilt das sachlich jeweils zuständige Gericht in Graz als vereinbart.


Allgemeine Veranstaltungshinweise 

Vorträge und Arbeitskreise 
Mitglieder genießen bei URANIA-Vorträgen freien Eintritt. Wenn nicht anders angegeben, dann zahlen Nichtmitglieder € 15,- pro Abend. 

Seminare und Kurse 
Generell setzt die Teilnahme an unseren Seminaren, Kursen, Sprachkursen und Bildungsreisen die URANIA-Mitgliedschaft voraus. Allerdings können bei Seminaren Einzelkarten zum Preis von € 15,- gelöst werden. Bei anderen Veranstaltungen gibt es gegebenenfalls spezielle Nichtmitglieder-Preise, die dann jeweils angegeben sind.

Anmeldung 
Anmeldungen sind sofort nach Erscheinen des Programmheftes persönlich, schriftlich oder via Internet möglich. Anmeldekarten finden Sie in der Mitte unseres Programmheftes. 
Telefonische Anmeldungen können nur von registrierten Mitgliedern entgegengenommen werden. Prinzipiell können bis Kursbeginn, solange Plätze frei sind, Anmeldungen vorgenommen werden. Bei Wochenendkursen ist der jeweilige Anmeldeschluss angegeben. Persönliche (und telefonische) Anmeldungen sind im URANIA-Sekretariat, Hauptplatz 16-17/II, Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 13.00 Uhr bzw. zwischen 16.00 und 19.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr möglich. Anmeldungen über unsere Homepage sind bis zum jeweiligen Anmeldeschluss möglich. Sollten in dem gewünschten Kurs oder Seminar noch Plätze frei sein, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung via eMail. Sofortzahler werden bevorzugt behandelt. 
Preisangaben vorbehaltlich Druck- und Satzfehler. Anmeldungen und Anmeldebestätigungen werden von uns nicht elektronisch gespeichert. 

Abmeldung 
Abmeldungen sind jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, allerdings ist der Anmeldeschluss zugleich auch der Abmeldeschluss. Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss müssen wir den Kursbeitrag in Rechnung stellen. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden müssen, bekommen Sie so rasch als möglich eine Verständigung und erhalten den vollen Kursbeitrag zurück.

Rechtliche Hinweise für alle URANIA-Veranstaltungen
Haftpflicht 
Die URANIA haftet nicht für den Verlust von Kleidungsstücken, Fahrrädern, Wertgegenständen, Requisiten usw. sowie für Unfälle und sonstige Schäden während der Kurse und allfälliger Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu den Unterrichtsorten. Die Teilnahme an allen URANIA-Veranstaltungen, insbesondere an Exkursionen und Führungen, geschieht auf eigene Gefahr. 
Sachbeschädigungen an Kursräumen oder -gegenständen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Die URANIA muss diesfalls dem Verursacher kein Verschulden nachweisen. 
Ein Versicherungsschutz (wie z. B. Sportunfallversicherung, Haftpflichtversicherung) besteht seitens der URANIA nicht. 

Sprachkurse
Die Teilnahme an Sprachkursen setzt ausnahmslos die URANIA-Mitgliedschaft voraus! Für den Kursbesuch ist die vorherige Anmeldung im URANIA-Sekretariat, Hauptplatz 16-17/II, Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 13.00 und von 16.00 bis 19.00 Uhr bzw. Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr, erforderlich. Abmeldungen (mit Refundierung der Gebühr) sowie Ummeldungen sind nur vor der zweiten Unterrichtseinheit möglich und müssen vom URANIA-Sekretariat bestätigt werden! 
Die Kursgebühr eines URANIA-Sprachkurses richtet sich nach der Zahl der angemeldeten TeilnehmerInnen (siehe die Tabelle rechts oben) und wird in der dritten Stunde festgelegt. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 72,– bzw. ermäßigt € 64,– zu entrichten, der Rest der Kursgebühr ist bis zur 5. Stunde fällig. Spätere Kursanmeldungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühr. Einvernehmliche Änderungen von Beginnzeiten und Wochentagen sind möglich, sofern Unterrichtsräume zur Verfügung stehen, müssen jedoch vom URANIA-Sekretariat bestätigt werden. Sprachkursgebühren:
Pro Trimester (10 Unterrichtseinheiten zu je l ½ Stunden) kostet ein Sprachkurs pro Person abhängig von der jeweiligen TeilnehmerInnenzahl. 
Die Ermäßigung gilt für StudentInnen (bis zum vollendeten 26. Lebensjahr) SchülerInnen, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener sowie für Arbeitslose mit Bescheinigung vom Arbeitsamt. Abweichende Kursgebühren sind extra ausgewiesen.Kurse mit weniger als 7 TeilnehmerInnen werden abgesagt, es sei denn, TeilnehmerInnen und Urania einigen sich auf eine individuelle Regelung. Bei einer Kursabsage wird den angemeldeten TeilnehmerInnen die Anzahlung refundiert. Bei Jahreskursen ist der Einstieg nur am Beginn des Schuljahres möglich! Die Kursgebühr ist dabei für das gesamte Schuljahr im Voraus zu entrichten. 
Hilfe bei der Suche nach einem passenden Sprachkurs
Die folgenden Kursstufen (A1-C2) basieren auf den Richtlinien, die der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprache vorgibt. Sie sollen Ihnen bei der Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse und der Wahl des passenden Kurses helfen. Einen Online-Einstufungstest für Englisch, Französisch und Spanisch finden Sie auf unserer Homepage (www-urania.at) unter „Sprachkurse“. 
Grundstufe:             A1, A1.1, A1.2 keine bis sehr geringe Sprachkenntnisse (= Anfänger I-III)
                                A2, A2.1, A2.2 geringe Sprachkenntnisse (= Mäßig Fortgeschrittene I-III)
Mittelstufe:             B1, B1.1, B1.2 mäßige Sprachkenntnisse (= Fortgeschrittene I-III)
                                B2, B2.1, B2.2 mittlere Sprachkenntnisse (= Intensivierungsstufe I-III)
Oberstufe:              C1, C1.1, C1.2 gute Sprachkenntnisse
Perfektionsstufe:   C2, C2.1, C2.2 sehr gute Sprachkenntnisse 

 

Fahrten und  Reisen
Für Fahrten und Reisen gelten die Rechte und Pflichten des Pauschalreisegesetzes, die "Allgemeinen Informationen für URANIA-Bildungsreisen und die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) in der jeweils gültigen Fassung.

Versicherung
Wenn nicht gesondert angegeben, sind in den Unkostenbeiträgen keine Versicherungen enthalten! Bitte sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz! Im URANIA-Sekretariat sind Versicherungsformulare für Reise-Stornoversicherung und Reise-Komplettschutz (auch speziell für Kurzreisen) erhältlich.

URANIA Steiermark

Hauptplatz 16-17/II | 8010 Graz
0316 - 82 56 88-0
urania@urania.at

Öffnungszeiten: 
Mo bis Do: 09.00-13 Uhr/16.00 bis 19.00 Uhr
Freitag:     09.00 bis 12.00 Uhr